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Nach Ausstellung eines neuen Reisepasses muss die eTA erneut geprüft werden

Die eTA ist elektronisch mit dem bei der Beantragung verwendeten Reisepass verknüpft. Wechselt der Reisepass, ist deshalb eine Überprüfung erforderlich.

  • Aktualisiert 2026.09.10

Die eTA wird elektronisch mit dem Reisepass verknüpft, der bei der Beantragung verwendet wurde. Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten haben, lässt sich die bestehende eTA daher unter Umständen nicht weiterverwenden.

  • Ändert sich die Passnummer, kann eine neue eTA erforderlich sein
  • Prüfen Sie vor der Abreise, ob die Angaben Ihres aktuellen Reisepasses mit den Angaben der eTA übereinstimmen
  • Es ist sicher, auch die Passangaben in der Flugbuchung entsprechend anzupassen
Zu beachten

Grundsätzlich gilt: Legen Sie Ihre Reisepläne erst dann endgültig fest, wenn das Ergebnis der Genehmigung vorliegt.

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Wenn Sie alles geprüft haben, senden Sie uns Ihre Anfrage. Wir beraten Sie passend zu Ihrer Situation.